Sachkundenachweis

Sachkundenachweis

Praktischer und theoretischer Sachkundenachweis für Hunde und Erst-Hundehalter

Sachkundenachweis

Sachkundenachweis für erstmalige Hundebesitzer.

Sachkundenachweis

Hier erhältst du alle Informationen zum Sachkundenachweis für Hunde

Was ist der Sachkundenachweis?

Seit 1. Juli 2026 ist für Personen, die einen Hund neu halten möchten, ein allgemeiner Sachkundenachweis vorgesehen. Dieser besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Der Sachkundenachweis gilt bundesweit. Die erforderlichen Kurse sind grundsätzlich in dem Bundesland zu absolvieren, in dem die Hundehaltung erfolgt.

Renate & Pongo Sheltie Schnee Grafitti

Wie läuft der Sachkundenachweis ab?

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 4 Stunden und ist vor Aufnahme der Hundehaltung zu absolvieren. Behandelt werden unter anderem:

  • Vermittlung grundlegendes Wissen über Hundehaltung und die Verantwortung als Hundehalter:in
  • rechtliche Grundlagen der Hundehaltung
  • artgerechte Haltung, Ernährung, Pflege, Gesundheit und Entwicklung des Hundes
  • Körpersprache, Kommunikation, Stress und Bedürfnisse des Hundes
  • tierschutzkonformes Training und Lernverhalten
  • Gefahrenquellen und Konfliktvermeidung, insbesondere im Umgang mit Weidetieren

Nähere Informationen und Termine zur Absolvierung findest du bei deiner zuständigen Bezirkshauptmannschaft.

Nach Aufnahme der Hundehaltung muss der Hund in der österreichischen Heimtierdatenbank registriert werden. Im Rahmen der Registrierung wird auch die Bestätigung über den absolvierten Theorieteil hochgeladen.

Die Registrierung selbst muss grundsätzlich binnen eines Monats nach Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme eines bereits gekennzeichneten Hundes erfolgen.

Ist der Entschluss gefallen, dass ein Hund einzieht, muss dieser nach Einzug registriert werden.

Dies erfolgt bei der österreichischen Heimtierdatenbank oder einer anderen Datenbank, die ihre Daten gesetzeskonform in die österreichische Heimtierdatenbank einspeist.

Im Rahmen der Registrierung ist die Teilnahmebestätigung für den theoretischen Sachkundenachweis für Hunde hochzuladen.

Der Praxis-Teil beinhaltet folgende Punkte:
  • mindestens 2 Stunden
  • mit dem eigenen Hund
  • der Hund muss mindestens 6 Monate alt sein
  • innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der Hundehaltung zu absolvieren
  • praktische Umsetzung eines tierschutzkonformen Umgangs mit dem Hund
  • Beschäftigung mit Körpersprache, Kommunikation und Stresssignalen
  • Umgang mit passenden Hilfsmitteln und tierschutzkonformem Training
  • Bewältigung von Alltagssituationen und relevanten Umweltreizen

Die Teilnahme an der Praxiseinheit muss persönlich mit dem eigenen Hund erfolgen, damit sie bescheinigt werden kann.

Die Praxiseinheiten dürfen ausschließlich bei dafür geeigneten und vom Land Steiermark anerkannten bzw. ermächtigten Personen absolviert werden. Wedelwerk ist vom Land Steiermark zur Durchführung der praktischen Ausbildung anerkannt.

Ist die Praxis absolviert, muss die Bestätigung über den absolvierten Praxis-Teil auf der österreichischen Heimtierdatenbank hochgeladen werden.

Praktische Ausbildung bei Wedelwerk

Praktische Ausbildung bei Wedelwerk

Die praktische Ausbildung soll Mensch und Hund dabei unterstützen, sicher und kompetent durch den gemeinsamen Alltag zu gehen. Bei Wedelwerk kann die praktische Ausbildung im Großraum Graz je nach Ausbildungsstand und individuellen Bedürfnissen auf unterschiedlichen Wegen absolviert werden.

Hunde-Gymnasium

Im Hunde-Gymnasium trainieren Mensch-Hund-Teams gemeinsam in der Gruppe und übertragen das Training gezielt auf unterschiedliche Alltagssituationen – etwa bei Hundebegegnungen oder an wechselnden Trainingsorten. Nach erfolgreichem Abschluss und vollständiger Absolvierung der erforderlichen Praxisinhalte ist die Bestätigung für den praktischen Sachkundenachweis inkludiert.

Mehr zum Hunde-Gymnasium

Einzeltraining

Für individuelle Mensch-Hund-Teams, die eine persönliche Begleitung benötigen oder für die Gruppentraining nicht geeignet ist. Die erforderlichen Praxisinhalte werden individuell erarbeitet und unter passenden Alltagsbedingungen umgesetzt. Mindestens zwei Stunden praktische Ausbildung sind dabei erforderlich; je nach Ausbildungsstand und individuellem Trainingsbedarf können weitere Einheiten sinnvoll oder notwendig sein.

Mehr zum Einzeltraining

Du bist dir nicht sicher, welche Form der praktischen Ausbildung für euch geeignet ist? 
Schreib uns gerne – wir besprechen gemeinsam, welcher Weg der praktischen Ausbildung für euch sinnvoll ist.

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Aktuelle Termine für den Theorie-Teil

FAQ

 

Ab 1. Juli 2026 benötigen Personen, die einen Hund neu übernehmen möchten, einen Sachkundenachweis. Verpflichtet ist jene Person, auf die der Hund in der Österreichischen Heimtierdatenbank registriert ist und die den Hund im eigenen Haushalt hält.

Der Sachkundenachweis besteht aus einem theoretischen Teil im Umfang von mindestens 4 Stunden und einem praktischen Teil im Umfang von mindestens 2 Stunden.

Von der verpflichtenden Sachkunde sind unter anderem Personen ausgenommen, die bereits einen oder mehrere Hunde halten und dies durch die entsprechende Registrierung nachweisen können. Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwei Jahre lang einen Hund gehalten haben und dies entsprechend belegen können.

Eine Ausnahme besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch für Personen, die innerhalb der letzten sieben Jahre mindestens zwei Jahre lang einen Hund gehalten und zusätzlich eine einschlägige Ausbildung oder Prüfung mit nachweisbaren Kenntnissen über Haltung und Umgang mit Hunden absolviert haben.

Darüber hinaus gibt es Ausnahmen für bestimmte fachlich qualifizierte Personengruppen, beispielsweise tierschutzqualifizierte Hundetrainer:innen, bestimmte zertifizierte bzw. aktive Trainer:innen und Leistungsrichter:innen, Tierärzt:innen, Absolvent:innen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie“, bestimmte Dienst- und Rettungshundeführer:innen sowie weitere in der 2. Tierhaltungsverordnung genannte Personengruppen.

Auch bestimmte bereits nach landesrechtlichen Vorschriften erworbene Sachkundenachweise werden im Rahmen einer Übergangsregelung bis 30. Juni 2027 berücksichtigt.

Die vollständigen Ausnahmen sind in § 2a Abs. 5 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

Der Sachkundenachweis ist in jenem Bundesland zu absolvieren, in dem die Hundehaltung erfolgen soll. Die absolvierten Kurse gelten anschließend bundesweit.

In der Steiermark darf die Ausbildung nur von entsprechend berechtigten bzw. anerkannten Personen durchgeführt werden. Bei Wedelwerk kannst du den praktischen Teil des Sachkundenachweises im Großraum Graz absolvieren.

Den theoretischen Teil kannst du bei den dafür zugelassenen Anbieter:innen absolvieren. Hierzu findest du auf der Website des Land Steiermark alle weiteren Informationen.

Ja. Der theoretische und der praktische Teil können bei unterschiedlichen, dafür geeigneten Anbieter:innen absolviert werden. Für beide Teile wird eine eigene Bestätigung ausgestellt.

Du kannst den theoretischen Teil daher beispielsweise bei einer anderen geeigneten Anbieterin bzw. einem anderen geeigneten Anbieter absolvieren und die praktische Ausbildung anschließend bei Wedelwerk machen.

Für die praktische Ausbildung muss dein Hund mindestens 6 Monate alt sein. Die Praxiseinheit ist innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der Hundehaltung zu absolvieren.

Nein. Die praktische Ausbildung kann nicht bei einer beliebigen Hundeschule oder einem beliebigen Hundetrainer absolviert werden.

Die durchführende Person muss fachlich geeignet sein, über entsprechende praktische Erfahrung verfügen und von der zuständigen Landesregierung ermächtigt worden sein. Nur entsprechend durchgeführte und bestätigte Praxiseinheiten werden für den bundesweiten Sachkundenachweis anerkannt.

Alle anerkannten Anbieter:innen sind auf der Website des Land Steiermark gelistet.

Wedelwerk ist zur Durchführung der praktischen Ausbildung berechtigt.

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens zwei Stunden und behandelt unter anderem:

  • tierschutzkonformes Training
  • das Verständnis der Körpersprache des Hundes
  • den tierschutzkonformen Umgang mit dem Hund und die Anwendung passenden Equipments
  • das Bewältigen alltäglicher Umwelt- und Stresssituationen, beispielsweise Begegnungen mit anderen Hunden, Radfahrer:innen oder Kindern.

Die Praxiseinheit findet mit dem eigenen Hund statt. Dabei geht es nicht darum, dass der Hund bestimmte Kommandos oder eine bestimmte Anzahl an Übungen „vorzeigen“ muss. Die Einheit soll insbesondere dazu dienen, die praktische Umsetzung einer sicheren und tierschutzkonformen Hundehaltung zu vermitteln und mögliche Herausforderungen im Alltag zu besprechen.

Über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung wird jeweils eine eigene Bestätigung ausgestellt.

Die Bestätigung über den Theorieteil wird im Rahmen der Registrierung des Hundes in der Österreichischen Heimtierdatenbank hochgeladen.

Die Bestätigung über den Praxisteil wird nach Absolvierung der Praxiseinheit nachgereicht.

Die Bestätigungen können selbst über die Heimtierdatenbank hochgeladen werden; alternativ ist dies auch über die Gemeinde bzw. bestimmte private Datenbanken (Animaldata, Petcard, PawID, IFTA) möglich.

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Liebe Hundefreunde,
wir bitten um Verständnis, dass wir vom 27.08. bis inkl. 07.08.2026 auf Urlaub und daher in diesem Zeitraum nur eingeschränkt erreichbar sind. Kursanmeldungen werden gerne entgegengenommen. Bitte gib uns für die Bearbeitung etwas Zeit. 😊
 
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